Eingriffsregelung, Fachbeiträge zur WRRL und Gutachten zur Waldumwandlung

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Die Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist eine Rahmenrechtsbestimmung, die durch die Landesnaturschutzgesetze umgesetzt wird. Die Eingriffsregelung strebt die Sicherung der derzeitigen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Erhaltung des Landschaftsbildes an. Das grundsätzliche Ziel besteht darin, die Verschlechterung des vorhandenen Zustandes von Natur und Landschaft im Zuge von Eingriffen zu verhindern. Es ist zu prüfen, ob eine Veränderung der Gestalt oder Nutzung einer Grundfläche mit erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen in den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild verbunden ist.

Zur Umsetzung dieser naturschutzrechtlichen Vorgabe sind Landschaftspflegerische Begleitpläne oder Fachbeiträge zu erstellen. Sie enthalten eine Beschreibung und Bewertung aller relevanten Eigenschaften, Bedeutungen und Empfindlichkeiten der zu betrachtenden Bestandteile des Natur-haushaltes sowie eine Ermittlung und Bewertung der durch das Vorhaben zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf. Anschließend werden die notwendigen Schutz-, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dargestellt.

In der Erstellung von Landschaftspflegerischen Fachbeiträgen und allen Anforderungen, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ergeben, verfügt unser Büro über jahrelange Erfahrungen insbesondere im Bereich der Verkehrswegeplanung, der Energiewirtschaft sowie bei Vorhaben des Städtebaus und des Rohstoffabbaus.

Wir unterstützen Sie dabei in allen Planungsphasen, koordinieren und optimieren Verfahrensabläufe, pflegen den Kontakt mit den projektbeteiligten Planern, Gutachtern und zuständigen Behörden und erarbeiten mit Ihnen Lösungskonzepte und Varianten zur sicheren Projektrealisierung.

Wir entwickeln Konzepte zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigen und planen frühzeitig möglichen Bedarf an erforderlichen Kompensationsflächen und ermitteln deren Art, Lage und Umfang. Wir entwickeln Strategien zur Problemlösung und treten im Rahmen von kooperativen Planungsprozessen frühzeitig mit Flächeneigentümern, Behörden und Verbänden in Verbindung, um auch so alle notwendigen Zulassungsvoraussetzungen für ihr Projekt zu schaffen. Zusätzlich bieten wir Ihnen Untersuchungen der Verträglichkeit bzgl. Natura 2000-Gebieten, zum Artenschutz, naturschutzfachliche Ausführungsplanungen, Pflege-, Entwicklungs- und Bewirtschaftungskonzepte, eine ökologische Baubegleitung sowie eine Erfolgskontrolle (Monitoring) an.

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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Änderung und Erweiterung einer Anlage zum Halten von Schweinen

Mit der Realisierung des Vorhabens, großflächige Stallanlagen zu errichten, sind unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Dabei s... (mehr)